Kürzungen bei Vollnarkosen in Arztpraxen
Berin (dpa) - Patienten müssen sich darauf einstellen, dass viele Vollnarkosen in Arzt- und Zahnarztpraxen vom 1. Oktober an nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
Demnach sollten Vollnarkosen bei zahnärztlichen, mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Eingriffen im Wesentlichen nur noch bei Patienten bezahlt werden, die etwa unter geistigen Behinderungen, Spastiken und anderen Bewegungsstörungen leiden. Bei endoskopischen Untersuchungen der Verdauungs- und Atemwege sollten auch Kinder unter zwölf Jahren solche Narkosen weiter auf Kassenkosten generell erhalten können.
Mir wird Angst und Bange
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Demnach sollten Vollnarkosen bei zahnärztlichen, mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Eingriffen im Wesentlichen nur noch bei Patienten bezahlt werden, die etwa unter geistigen Behinderungen, Spastiken und anderen Bewegungsstörungen leiden. Bei endoskopischen Untersuchungen der Verdauungs- und Atemwege sollten auch Kinder unter zwölf Jahren solche Narkosen weiter auf Kassenkosten generell erhalten können.
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Kumpelinchen - 3. Aug, 16:19
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