Coombs - 13. Jul, 15:32
Geschenke können zurückgefordert werden bei grobem Undank. Ich suche gern den zugehörigen Paragraphen dazu raus, wenn Du magst. Ich würde sowas nicht durchgehen lassen. Solche Leute hasse ich wie die Pest. Die brauchen einen Denkzettel.
Kumpelinchen - 13. Jul, 15:52
Grober Undank.....liegt nicht direkt vor, weil meine Mutter es akzeptiert und unterschrieben hat, das Erbschleichrs sie nicht pflegen können.. Sie kann sie aber vom Hof jagen, so lange sie dort lebt, meinte der Anwalt bei dem sie sich erkundigt hat. Auch wenn sie mal länger ins Krankenhaus muß, kann meine Schwester nicht einfach in das Haus ziehen, sie muß sich gedulden bis unsere Mutter die Augen für immer zu macht und ich hoffe das sie noch lange offen bleiben.