Versicherungen
Schäden durch Hochwasser nur selten versichert. (Hohlgebäudeversicherung)
Hier zahlt die Gebäudeversicherung nur, wenn sie eine zusätzliche Elementarschadensversicherung enthält. Die prüft dann auch, ob das Wasser von außen eingedrugen ist oder etwa von unten, aus der überfüllten Abwasserleitung einströmte. Im letzten Fall zahlt die Versicherung nämlich nicht. Der Hausbesitzer hätte dagegen Rückstauventile einbauen müssen. Und bei Neuverträgen prüfen die Versicherungen, ob der Kunde in einem zum Beispiel hochwassergefährdeten Gebiet wohnt.
Blitzschlagschäden - also Schäden an versicherten Sachen durch Blitzschlag - werden in der Regel durch die Feuerversicherung gedeckt. Sie sind auch dann gedeckt, wenn kein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, zum Beispiel bei einem so genannten "kalten Blitzschlag".
Mitversichert sind dann auch Seng- und Luftdruckschäden.
Nicht mitversichert sind Überspannungsschäden, die infolge Blitzschlag an elektrischen Leitungen, Geräten, Maschinen usw. entstehen. Diese Überspannungsschäden können gesondert versichert werden.
Das bedäutet: zu jeder Versicherung bitte noch eine Zusatzversicherung abschließen.
Ich hätte gerne einen Antrag für das Antragsformular!
Hier zahlt die Gebäudeversicherung nur, wenn sie eine zusätzliche Elementarschadensversicherung enthält. Die prüft dann auch, ob das Wasser von außen eingedrugen ist oder etwa von unten, aus der überfüllten Abwasserleitung einströmte. Im letzten Fall zahlt die Versicherung nämlich nicht. Der Hausbesitzer hätte dagegen Rückstauventile einbauen müssen. Und bei Neuverträgen prüfen die Versicherungen, ob der Kunde in einem zum Beispiel hochwassergefährdeten Gebiet wohnt.
Blitzschlagschäden - also Schäden an versicherten Sachen durch Blitzschlag - werden in der Regel durch die Feuerversicherung gedeckt. Sie sind auch dann gedeckt, wenn kein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, zum Beispiel bei einem so genannten "kalten Blitzschlag".
Mitversichert sind dann auch Seng- und Luftdruckschäden.
Nicht mitversichert sind Überspannungsschäden, die infolge Blitzschlag an elektrischen Leitungen, Geräten, Maschinen usw. entstehen. Diese Überspannungsschäden können gesondert versichert werden.
Das bedäutet: zu jeder Versicherung bitte noch eine Zusatzversicherung abschließen.
Ich hätte gerne einen Antrag für das Antragsformular!
Kumpelinchen - 1. Sep, 09:54
2 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
anhalli - 1. Sep, 20:08
Dann weiß man eigentlich, wofür man arbeiten geht, oder? Um die Zusatzversicherungen der Zusatzverrsicherungen der Versicherungen
bezahlen zu können. Schrei!! Oder gibts du dein schwerverdientes Geld etwa für andere Dinge aus?? *lach*
LG Anhalli
bezahlen zu können. Schrei!! Oder gibts du dein schwerverdientes Geld etwa für andere Dinge aus?? *lach*
LG Anhalli
Kumpelinchen - 1. Sep, 21:19
hihihi
hab das heute Morgen im Frühstücksfernseh gehört und mußte mal wieder grinsen....
ich hab kein Haus das ich versichern muß...
mein Fahrrad ist alt...das klaut keiner...
du mußt dich heute für alles doppelt und dreifach versichern, Rente, Zähne und und und...
Anhalle, ich bringe mein Geld manchmal in die Kneipe, weil es dort mehr Prozente gibt, als bei der Bank...clever
ich hab kein Haus das ich versichern muß...
mein Fahrrad ist alt...das klaut keiner...
du mußt dich heute für alles doppelt und dreifach versichern, Rente, Zähne und und und...
Anhalle, ich bringe mein Geld manchmal in die Kneipe, weil es dort mehr Prozente gibt, als bei der Bank...clever
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